Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Eine Beglaubigung bestätigt z. B. die Übereinstimmung von Kopie und Original.
Beschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn:
- sie die Urkunde selbst erstellt haben oder
- wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
- die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird,
sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Vielmehr wird hier eine Apostille verlangt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- An eine beliebige Behörde des Landes, der Kreise, Gemeinden oder Ämter,
- an die Behörden der Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit oder
- an rechtsfähige Anstalten und Stiftungen.
Ansprechpartner
Stadt Schenefeld - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nali-Mari Aktas
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Fax: 040 83037-136
Telefon Festnetz: 040 83037-139
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Hanna Kunzog
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Telefon Festnetz: +49 40 83037-139
Fax: +49 40 83037-136
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Bettina Quaas
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Fax: 040 83037-136
Telefon Festnetz: 040 83037-139
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Jana Radloff
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Fax: 040 83037-136
Telefon Festnetz: 040 83037-139
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Herr Marco Schnittker
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Fax: 040 83037-136
Telefon Festnetz: 040 83037-139
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Nadine Schütt
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Telefon Festnetz: +49 40 83037-139
Fax: +49 40 83037-136
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Kreis Pinneberg - Fachdienst Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
Anzahl: 18 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kurt-Wagener-Str.
Linie:- Bus: Linie 6502
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Das Originaldokument, von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen zusätzlich:
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Hinweise für Schenefeld: Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Es ist die Stelle/Behörde/Institution anzugeben, wo die Beglaubigung vorlegt werden soll.
Das Originaldokument, von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen zusätzlich:
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Hinweise für Schenefeld: Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Die Verwaltungsgebühr beträgt bei Abschriften/Ablichtungen je Seite 3,00 € inkl. Kopie,
bei Unterschriften bzw. Handzeichen 3,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, zum Beispiel dem Jugendamt) erforderlich ist oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (zum Beispiel dürfen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden beglaubigt werden).
- Personenstandsurkunden ( Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden, da diese fortlaufend geführt werden.
Eine Ausnahme in diesem Fall gibt es nur, wenn die Personenstandsurkunde für die Verwendung im Ausland benötigt wird. (Apostille /Legalisation).
Es können neue Urkunden bei dem Standesamt angefordert werden, welche diese Urkunde erstmalig ausgestellt hat.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein