Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Eine Beglaubigung bestätigt z. B. die Übereinstimmung von Kopie und Original.
Beschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn:
- sie die Urkunde selbst erstellt haben oder
- wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
- die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird,
sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Vielmehr wird hier eine Apostille verlangt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- An eine beliebige Behörde des Landes, der Kreise, Gemeinden oder Ämter,
- an die Behörden der Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit oder
- an rechtsfähige Anstalten und Stiftungen.
Hinweise für Südtondern: Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Die von Ihnen angefragte Leistung kann bei Bedarf in allen Bürgerbüros erbracht werden.
Die von Ihnen angefragte Leistung kann bei Bedarf in allen Bürgerbüros erbracht werden.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Süderlügum
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Kontakt
Bürgerbüro Leck
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Kontakt
Bürgerbüro Risum-Lindholm
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Kontakt
Bürgerbüro Niebüll - Zentrale
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Die Zuständigkeit der Bürgerbüros erstreckt sich jeweils auf alle amtsangehörigen Gemeinden.
Kontakt
Kreis Nordfriesland - 2.20 Fachdienst Recht, Ordnung und Ausländerangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04841 67-661
Fax: 04841 67-281
erforderliche Unterlagen
Das Originaldokument, von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen zusätzlich:
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, zum Beispiel dem Jugendamt) erforderlich ist oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (zum Beispiel dürfen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden beglaubigt werden).
- Personenstandsurkunden ( Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden, da diese fortlaufend geführt werden.
Eine Ausnahme in diesem Fall gibt es nur, wenn die Personenstandsurkunde für die Verwendung im Ausland benötigt wird. (Apostille /Legalisation).
Es können neue Urkunden bei dem Standesamt angefordert werden, welche diese Urkunde erstmalig ausgestellt hat.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein