Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

    Eine Beglaubigung bestätigt z. B. die Übereinstimmung von Kopie und Original.

    Beschreibung

    Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

    Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn:

    • sie die Urkunde selbst erstellt haben oder
    • wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
    • die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird,

    sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist.

    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

    Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Vielmehr wird hier eine Apostille verlangt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • An eine beliebige Behörde des Landes, der Kreise, Gemeinden oder Ämter,
    • an die Behörden der Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit oder
    • an rechtsfähige Anstalten und Stiftungen.

    Ansprechpartner

    Amt Pellworm

    Adresse

    Hausanschrift

    Uthlandestraße 1

    25849 Pellworm

    Öffnungszeiten

    nur nach Terminabsprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 666-7112

    Telefon Festnetz: 04841 666-7111

    Telefon Festnetz: 04841 666-7113

    E-Mail: info@amt-pellworm.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Pellworm werden durch die Stadt Husum wahrgenommen.

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Nordfriesland - 2.20 Fachdienst Recht, Ordnung und Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rödemishallig 14

    25813 Husum

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04841 67-281

    Telefon Festnetz: 04841 67-661

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Originaldokument, von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen.

    Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen zusätzlich:

    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass),
    • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

    • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, zum Beispiel dem Jugendamt) erforderlich ist oder
    • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (zum Beispiel dürfen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden beglaubigt werden).
    • Personenstandsurkunden ( Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden, da diese fortlaufend geführt werden.
      Eine Ausnahme in diesem Fall gibt es nur, wenn die Personenstandsurkunde für die Verwendung im Ausland benötigt wird. (Apostille /Legalisation).
      Es können neue Urkunden bei dem Standesamt angefordert werden, welche diese Urkunde erstmalig ausgestellt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de