Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

    Eine Beglaubigung bestätigt z. B. die Übereinstimmung von Kopie und Original.

    Beschreibung

    Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

    Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn:

    • sie die Urkunde selbst erstellt haben oder
    • wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
    • die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird,

    sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist.

    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

    Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Vielmehr wird hier eine Apostille verlangt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • An eine beliebige Behörde des Landes, der Kreise, Gemeinden oder Ämter,
    • an die Behörden der Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit oder
    • an rechtsfähige Anstalten und Stiftungen.

    Hinweise für Mitteldithmarschen: Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

    Im Bereich des Amtes Mitteldithmarschen können Sie sich mit diesem Anliegen wohnortunabhängig an das Bürgerbüro Meldorf oder an das Bürgerbüro Albersdorf wenden.

    Ansprechpartner

    Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 211 Bürgerdienste und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roggenstraße 14

    25704 Meldorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 18  Gebühren: nein
    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 23

    25767 Albersdorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 18  Gebühren: nein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4832 6065-0

    E-Mail: info@mitteldithmarschen.de

    Bankverbindung

    Amtskasse Mitteldithmarschen

    Empfänger: Amtskasse Mitteldithmarschen

    IBAN: DE30 2225 0020 0000 0054 60

    BIC: NOLADE21WHO

    Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Originaldokument, von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen.

    Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen zusätzlich:

    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass),
    • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

    • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, zum Beispiel dem Jugendamt) erforderlich ist oder
    • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (zum Beispiel dürfen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden beglaubigt werden).
    • Personenstandsurkunden ( Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden, da diese fortlaufend geführt werden.
      Eine Ausnahme in diesem Fall gibt es nur, wenn die Personenstandsurkunde für die Verwendung im Ausland benötigt wird. (Apostille /Legalisation).
      Es können neue Urkunden bei dem Standesamt angefordert werden, welche diese Urkunde erstmalig ausgestellt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de