Adresse auf Personalausweis ändern lassen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.
Beschreibung
Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt
Aktuelles
Das Einwohnermeldeamt des Amtes Kempermarsch verfügt über einen FOTOFIX Fotoautomaten , mit dem vier biometrische Passbilder für 6,00€ erstellt werden können.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Ladesäule für E-Autos
Anzahl: 2
Gebühren: ja
Parkplatz: null
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. Geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04824 38900(Telefonzentrale)
Telefon Festnetz: 04824 389023(Frau Danielzik)
Telefon Festnetz: 04824 389022(Frau Ahlbrecht)
Fax: 04824 389010
E-Mail: info@amt-krempermarsch.landsh.de(Informationspostfach)
E-Mail: s.danielzik@amt-krempermarsch.landsh.de(E-Mail Frau Danielzik)
E-Mail: p.ahlbrecht@amt-krempermarsch.landsh.de(E-Mail Frau Ahlbrecht)
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- aktuelle Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 18 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 20a Absatz 2, 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbür-ger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- § 1 Absatz 5 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (PAuswGebV)
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:
- Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder
- Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
- Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
Fristen
Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 23.02.2023
Stichwörter
Adressaufkleber, Personalausweis, Wohnanschrift, Perso, Wegzug ins Ausland, Neue Adresse, Ummeldung, Wohnsitz, Umzug, Neue Anschrift