Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Adresse auf Personalausweis ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.

    Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

    Ansprechpartner

    Amt Großer Plöner See

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Rieper-Straße 8

    24306 Plön

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplätze (1 Std. Parkzeit mit Parkuhr), weitere Parkplätze auf dem Seitenstreifen der Heinrich-Rieper-Straße.
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus hält Hamburger Str. Von dort ca. 400 m Fußweg zur Amtsverwaltung über die Seestraße.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. von 08:00 - 12:00 Uhr Di. von 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. von 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. von 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Falls Sie in dringenden Angelegenheiten zu den angegebenen Terminen keine Zeit haben, rufen Sie uns bitte an. Gern geben wir Ihnen einen Termin außerhalb unserer normalen Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Fax: +49 4522 7471-33

    Telefon Festnetz: +49 4522 7471-0

    E-Mail: info@amt-gps.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • aktuelle Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist gültig.
    • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:

    • Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder 
    • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
      • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
      • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.

    Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.  

    Fristen

    Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen. 

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 23.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Umzug, Neue Adresse, Wohnsitz, Neue Anschrift, Personalausweis, Wegzug ins Ausland, Perso, Ummeldung, Adressaufkleber, Wohnanschrift

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English