Adresse auf Personalausweis ändern lassen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.
Beschreibung
Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Hinweise für Hasloh: Personalausweis: Adresse ändern Bönningstedt und Hasloh
Ansprechpartner
Gemeinde Hasloh - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 – 13:00 Uhr Di. 08:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Do. 08:30 – 13:00 Uhr Fr. 08:30 – 13:00 Uhr
Kontakt
Fax: 04106 611400
E-Mail: ServiceBueroHasloh@quickborn.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- aktuelle Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 18 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 20a Absatz 2, 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbür-ger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- § 1 Absatz 5 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (PAuswGebV)
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:
- Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder
- Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
- Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
Fristen
Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 23.02.2023
Stichwörter
Ummeldung, Personalausweis, Neue Adresse, Wegzug ins Ausland, Perso, Umzug, Neue Anschrift, Adressaufkleber, Wohnanschrift, Wohnsitz
Metainformation
- Ursprungsportal: Adresse auf Personalausweis ändern lassen
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