Fundsachen melden und Nachfrage stellen

    Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Hinweise für Großhansdorf: Fundsachen

    Fundsachen können im Fundbüro abgegeben bzw. abgeholt werden. Sie werden dort mindestens 6 Monate nach Einlieferung aufbewahrt . Wird die Fundsache nicht vom Eigentümer abgeholt, so kann der Finder die Sache erhalten, wenn er dies ausdrücklich bei der Abgabe der Sache erklärt hat.

    Einmal jährlich findet eine Fundsachenversteigerung statt.

    Alle Funstücke finden Sie im Online-Fundbüro
     

    Fundsachen können im Fundbüro abgegeben bzw. abgeholt werden. Sie werden dort mindestens 6 Monate nach Einlieferung aufbewahrt . Wird die Fundsache nicht vom Eigentümer abgeholt, so kann der Finder die Sache erhalten, wenn er dies ausdrücklich bei der Abgabe der Sache erklärt hat.

    Einmal jährlich findet eine Fundsachenversteigerung statt.

    Alle Funstücke finden Sie im Online-Fundbüro
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Großhansdorf: Fundsachen

    Gemeinde Großhansdorf, Fundbüro

    Gemeinde Großhansdorf, Fundbüro

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Großhansdorf - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Barkholt 64

    22927 Großhansdorf

    Version

    Technisch erstellt am 29.06.2021

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

     §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Großhansdorf: Fundsachen

    Fundsachen können im Fundbüro abgegeben bzw. abgeholt werden. Sie werden dort mindestens 6 Monate nach Einlieferung aufbewahrt . Wird die Fundsache nicht vom Eigentümer abgeholt, so kann der Finder die Sache erhalten, wenn er dies ausdrücklich bei der Abgabe der Sache erklärt hat.
    Einmal jährlich findet eine Fundsachenversteigerung statt.

    Fundsachen können Sie direkt online suchen:

    Online Datenbank Fundsachen

    Fundsachen können im Fundbüro abgegeben bzw. abgeholt werden. Sie werden dort mindestens 6 Monate nach Einlieferung aufbewahrt . Wird die Fundsache nicht vom Eigentümer abgeholt, so kann der Finder die Sache erhalten, wenn er dies ausdrücklich bei der Abgabe der Sache erklärt hat.
    Einmal jährlich findet eine Fundsachenversteigerung statt.

    Fundsachen können Sie direkt online suchen:

    Online Datenbank Fundsachen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Hinweise für Großhansdorf: Fundsachen

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Großhansdorf, Karin Franke am 05.05.2021

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020