Fundsachen melden und Nachfrage stellen
Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Hinweise für Großhansdorf: Fundsachen
Fundsachen können im Fundbüro abgegeben bzw. abgeholt werden. Sie werden dort mindestens 6 Monate nach Einlieferung aufbewahrt . Wird die Fundsache nicht vom Eigentümer abgeholt, so kann der Finder die Sache erhalten, wenn er dies ausdrücklich bei der Abgabe der Sache erklärt hat.
Einmal jährlich findet eine Fundsachenversteigerung statt.
Alle Funstücke finden Sie im Online-Fundbüro
Fundsachen können im Fundbüro abgegeben bzw. abgeholt werden. Sie werden dort mindestens 6 Monate nach Einlieferung aufbewahrt . Wird die Fundsache nicht vom Eigentümer abgeholt, so kann der Finder die Sache erhalten, wenn er dies ausdrücklich bei der Abgabe der Sache erklärt hat.
Einmal jährlich findet eine Fundsachenversteigerung statt.
Alle Funstücke finden Sie im Online-Fundbüro
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Großhansdorf: Fundsachen
Gemeinde Großhansdorf, Fundbüro
Gemeinde Großhansdorf, Fundbüro
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verfahrensablauf
Hinweise für Großhansdorf: Fundsachen
Fundsachen können im Fundbüro abgegeben bzw. abgeholt werden. Sie werden dort mindestens 6 Monate nach Einlieferung aufbewahrt . Wird die Fundsache nicht vom Eigentümer abgeholt, so kann der Finder die Sache erhalten, wenn er dies ausdrücklich bei der Abgabe der Sache erklärt hat.
Einmal jährlich findet eine Fundsachenversteigerung statt.
Fundsachen können Sie direkt online suchen:
Fundsachen können im Fundbüro abgegeben bzw. abgeholt werden. Sie werden dort mindestens 6 Monate nach Einlieferung aufbewahrt . Wird die Fundsache nicht vom Eigentümer abgeholt, so kann der Finder die Sache erhalten, wenn er dies ausdrücklich bei der Abgabe der Sache erklärt hat.
Einmal jährlich findet eine Fundsachenversteigerung statt.
Fundsachen können Sie direkt online suchen:
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Hinweise für Großhansdorf: Fundsachen
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Großhansdorf, Karin Franke am 05.05.2021