Fundsachen melden und Nachfrage stellen
Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).
Ansprechpartner
Meldeamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hamburger Str. 28
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Hamburger Str. 28
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Marktplatz
Bus: Zone 714
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:  8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag:  8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch:  geschlossen Donnerstag:  8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag:  8:00 - 12:00 Uhr
Rechtsgrundlage(n)
§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein