Fundsachen melden
Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).
Hinweise für Ellerau: Fundsache Gemeinden
Ansprechpartner
Gemeinde Ellerau - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Erlenhof
Anzahl: 40 Gebühren: k.A. - Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 04106 768676
E-Mail: ServiceBueroEllerau@quickborn.de
Bankverbindung
Gemeinde Ellerau
Empfänger: Gemeinde Ellerau
IBAN: DE55 2305 1030 0008 3555 54
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Gemeinde Ellerau
Empfänger: Gemeinde Ellerau
IBAN: DE18 2219 1405 0054 0004 00
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: Volksbank Pinneberg-Elmshorn e.G.
Formulare
Abgabe einer Fundsache
Rechtsgrundlage(n)
§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein