Fundsachen melden

    Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

    Hinweise für Ellerau: Fundsache Gemeinden

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ellerau - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Damm 2

    25479 Ellerau

    Parkplätze

    • Parkplatz: Erlenhof
      Anzahl: 40  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Bankverbindung

    Gemeinde Ellerau

    Empfänger: Gemeinde Ellerau

    IBAN: DE55 2305 1030 0008 3555 54

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Gemeinde Ellerau

    Empfänger: Gemeinde Ellerau

    IBAN: DE18 2219 1405 0054 0004 00

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: Volksbank Pinneberg-Elmshorn e.G.

    Formulare

    Abgabe einer Fundsache

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

     §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de