Fundsachen melden und Nachfrage stellen
Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).
Hinweise für Dänischer Wohld: Spezielle Hinweise für Amt Dänischer Wohld
oder hier direkt online melden
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Ansprechpartner
Amt Dänischer Wohld - Fachbereich III (Bürgerbüro, Ordnungsamt und Sozialangelegenheiten, Standesamt)
Adresse
Postanschrift
Karl-Kolbe-Platz 1
24214 Gettorf
Öffnungszeiten
Montags - Freitags 8:00 - 12:00 Uhr  Donnerstags durchgehend 8:00 - 17:00 Uhr (mit Terminvereinbarung bis 18.00 Uhr)
Kontaktperson
Frau Nicole Kuppe
Postanschrift
Karl-Kolbe-Platz 1
24214 Gettorf
E-Mail: kuppe@amtdw.landsh.de
Telefon Festnetz: 04346 91-232
Fax: 04346 91-254
Frau Ina Schefer
Postanschrift
Karl-Kolbe-Platz 1
24214 Gettorf
Telefon Festnetz: 04346 91-234
E-Mail: Schefer@amtdw.landsh.de
Fax: 04346 91-254
Frau Cornelia Zutz
Rechtsgrundlage(n)
§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein