Fundsachen melden und Nachfrage stellen

    Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

    Hinweise für Südtondern: Fundsachen melden

    Die von Ihnen angefragte Leistung kann bei Bedarf in allen Bürgerbüros erbracht werden.
    Die von Ihnen angefragte Leistung kann bei Bedarf in allen Bürgerbüros erbracht werden.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Süderlügum

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 7

    25923 Süderlügum

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Freitag
    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag, Donnerstag
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    Fax: 04661 601-151

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2018 (von: Webservice, Amt Südtondern)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Amt Südtondern)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Bürgerbüro Leck

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 7-9

    25917 Leck

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
    8:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag
    14:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    Fax: 04661 601-151

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    Bürgerbüro Risum-Lindholm

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 260

    25920 Risum-Lindholm

    Öffnungszeiten

    Montag, Donnerstag, Freitag
    8:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag, Donnerstag
    14:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    Fax: 04661 601-151

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    Bürgerbüro Niebüll - Zentrale

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 12

    25899 Niebüll

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag zusätzlich
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Die Zuständigkeit der Bürgerbüros erstreckt sich jeweils auf alle amtsangehörigen Gemeinden.

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    Fax: 04661 601-151

    Version

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    Rechtsgrundlage(n)

     §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 02.02.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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