Fundsachen melden und Nachfrage stellen
Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros befinden sich jeweils im Erdgeschoß und sind rollstuhlgerecht.
Der rollstuhlgerechte Eingang in Tönning befindet zwischen dem Eingang der Bücherei und dem Marktplatz, an der Längsseite des Gebäudes gegenüber der Kirche.
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros befinden sich jeweils im Erdgeschoß und sind rollstuhlgerecht.
Der rollstuhlgerechte Eingang in Tönning befindet zwischen dem Eingang der Bücherei und dem Marktplatz, an der Längsseite des Gebäudes gegenüber der Kirche.
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros befinden sich jeweils im Erdgeschoß und sind rollstuhlgerecht.
Der rollstuhlgerechte Eingang in Tönning befindet zwischen dem Eingang der Bücherei und dem Marktplatz, an der Längsseite des Gebäudes gegenüber der Kirche.
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00  - 12:30 Uhr Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04862 10000
E-Mail: buergerbuero@amt-eiderstedt.de
Weitere Informationen
Standorte der Bürgerbüros:
- Bürgerbüro im Amtsgebäude, Welter Str. 1, 25836 Garding
- Bürgerbüro im Alten Rathaus, Badallee 1, 25826 Sankt Peter-Ording
- Bürgerbüro im Rathaus Tönning, Am Markt 1, 25832 Tönning (im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft)
Stichwörter
Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Einwohnermeldeamt
Rechtsgrundlage(n)
§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein