Fundsachen melden und Nachfrage stellen

    Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Welter Straße 1

    25836 Garding

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros befinden sich jeweils im Erdgeschoß und sind rollstuhlgerecht. 
    Der rollstuhlgerechte Eingang in Tönning befindet zwischen dem Eingang der Bücherei und dem Marktplatz, an der Längsseite des Gebäudes gegenüber der Kirche. 

    Hausanschrift

    Badallee 1

    25826 Sankt Peter-Ording

    Das Bürgerbüro befindet sich im "Alten Rathaus".

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros befinden sich jeweils im Erdgeschoß und sind rollstuhlgerecht. 
    Der rollstuhlgerechte Eingang in Tönning befindet zwischen dem Eingang der Bücherei und dem Marktplatz, an der Längsseite des Gebäudes gegenüber der Kirche. 

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    25832 Tönning

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros befinden sich jeweils im Erdgeschoß und sind rollstuhlgerecht. 
    Der rollstuhlgerechte Eingang in Tönning befindet zwischen dem Eingang der Bücherei und dem Marktplatz, an der Längsseite des Gebäudes gegenüber der Kirche. 

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00  - 12:30 Uhr Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04862 10000

    E-Mail: buergerbuero@amt-eiderstedt.de

    Weitere Informationen

    Standorte der Bürgerbüros:

    • Bürgerbüro im Amtsgebäude, Welter Str. 1, 25836 Garding
    • Bürgerbüro im Alten Rathaus, Badallee 1, 25826 Sankt Peter-Ording
    • Bürgerbüro im Rathaus Tönning, Am Markt 1, 25832 Tönning (im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft)

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Einwohnermeldeamt

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2022

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

     §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020