Fundsachen melden und Nachfrage stellen

    Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fundbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Fabrikstraße 8 - 10

    24103 Kiel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30-13:00 Uhr Dienstag 08:30-13:00 Uhr Mittwoch geschlossen     Donnerstag 08:30-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Freitag 08:30-13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2184(Zi-Nr. 101:)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2186(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4184(Sachauskünfte)

    Fax: +49 431 901-62079

    E-Mail: Fundbuero@kiel.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2022 (von: Linden-Petersen, Barbara)

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Grün, Wilma)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

     §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Kosten

    Hinweise für Kiel: weitere Fundbüros, Versteigerungstermine, Hinweise HS, Gebühren

    Das Fundbüro muss einen Finderlohn erheben und an den*die Finder*in weiterleiten. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert bis 500 Euro grundsätzlich 5 Prozent, für den übersteigenden Wert 3 Prozent.

    Es wird eine Gebühr nach Verwaltungskostengesetz des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Tarifstelle 8) erhoben.

    Das Fundbüro muss einen Finderlohn erheben und an den*die Finder*in weiterleiten. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert bis 500 Euro grundsätzlich 5 Prozent, für den übersteigenden Wert 3 Prozent.

    Es wird eine Gebühr nach Verwaltungskostengesetz des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Tarifstelle 8) erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 02.02.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)