Fundsachen melden und Nachfrage stellen

    Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Hinweise für Flensburg: Fundsachen

    Fundbüro

    Das Fundbüro ist Ihr Ansprechpartner für verlorene oder gefundene Gegenstände aller Art.

    • Hier werden beispielsweise Schmuckstücke, Handys, Kleidungsstücke, Fahrräder, Geldbörsen und vieles mehr nach den gesetzlichen Fristen aufbewahrt und an ihre Eigentümer wieder ausgegeben.
    • Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen besteht für die Finder die Möglichkeit, Fundsachen abzuholen und das Eigentum an diesen zu erwerben.
    Online-Suche nach Fundsachen

    Nach im Fundbüro abgegebenen Gegenständen können Sie auch online suchen:

    Wir stehen Ihnen natürlich wie bisher gerne persönlich oder telefonisch für Rückfragen zur Verfügung.

    Fundsachenversteigerung

    Nach Ablauf einer Lagerungsfrist von bis zu 6 Monaten werden nicht abgeholte Fundsachen versteigert.

    Termine

    Aktuell: Bis auf Weiteres finden keine Versteigerungen statt!

    • vierteljährlich nach öffentlicher Ankündigung (ohne Anmeldung)
    • Besichtigung der Fundsachen:  am Tag vor der Versteigerung,  8.30 - 12.00 Uhr
    Was wird versteigert?

    Regelmäßig zur Versteigerung kommen Fahrräder, Handys, Rucksäcke und Taschen, Regenschirme und anderes. Die betreffenden Fundsachen entnehmen Sie bitte der aktuellen Versteigerungsliste, die wir immer ca. 1 Woche vor dem Termin veröffentlichen.

    Ablauf

    Der Versteigerer stellt alle zu versteigernden Gegenstände kurz vor. Ein Zuschlag wird „ zum Dritten“ vergeben. Wer den Zuschlag erhält hat den gebotenen Betrag sofort in bar einzuzahlen und den ersteigerten Gegenstand mitzunehmen. Es werden keine Aufschläge auf den gebotenen Betrag fällig.

    Weitere Informationen zu dem Versteigerungsverfahren erhalten Sie zu Beginn der jeweiligen Versteigerung.

    Fundbüro

    Das Fundbüro ist Ihr Ansprechpartner für verlorene oder gefundene Gegenstände aller Art.

    • Hier werden beispielsweise Schmuckstücke, Handys, Kleidungsstücke, Fahrräder, Geldbörsen und vieles mehr nach den gesetzlichen Fristen aufbewahrt und an ihre Eigentümer wieder ausgegeben.
    • Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen besteht für die Finder die Möglichkeit, Fundsachen abzuholen und das Eigentum an diesen zu erwerben.
    Online-Suche nach Fundsachen

    Nach im Fundbüro abgegebenen Gegenständen können Sie auch online suchen:

    Wir stehen Ihnen natürlich wie bisher gerne persönlich oder telefonisch für Rückfragen zur Verfügung.

    Fundsachenversteigerung

    Nach Ablauf einer Lagerungsfrist von bis zu 6 Monaten werden nicht abgeholte Fundsachen versteigert.

    Termine

    Aktuell: Bis auf Weiteres finden keine Versteigerungen statt!

    • vierteljährlich nach öffentlicher Ankündigung (ohne Anmeldung)
    • Besichtigung der Fundsachen:  am Tag vor der Versteigerung,  8.30 - 12.00 Uhr
    Was wird versteigert?

    Regelmäßig zur Versteigerung kommen Fahrräder, Handys, Rucksäcke und Taschen, Regenschirme und anderes. Die betreffenden Fundsachen entnehmen Sie bitte der aktuellen Versteigerungsliste, die wir immer ca. 1 Woche vor dem Termin veröffentlichen.

    Ablauf

    Der Versteigerer stellt alle zu versteigernden Gegenstände kurz vor. Ein Zuschlag wird " zum Dritten" vergeben. Wer den Zuschlag erhält hat den gebotenen Betrag sofort in bar einzuzahlen und den ersteigerten Gegenstand mitzunehmen. Es werden keine Aufschläge auf den gebotenen Betrag fällig.

    Weitere Informationen zu dem Versteigerungsverfahren erhalten Sie zu Beginn der jeweiligen Versteigerung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

    Ansprechpartner

    Stadt Flensburg - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    24931 Flensburg

    Die Postadresse für alle städtischen Dienststellen lautet: Stadt Flensburg Dienststelle (z.B. Ordnungsverwaltung) 24931 Flensburg

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    24937 Flensburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro: Montag: 7:30-17:00 Uhr Dienstag: geschlossen  Mittwoch: 7:30-12:00 Uhr Donnerstag: 7:30-17:30 Uhr Freitag: 7:30-12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 85-2124(Bürgerbüro)

    Fax: 0461 85-1667

    E-Mail: buergerbuero@flensburg.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Leider werden die Öffnungszeiten im Bürgerbüro nicht gleichmäßig genutzt, sodass sich vermeidbare Wartezeiten ergeben. Informieren Sie sich für Ihren Besuch im Bürgerbüro über günstige Wartezeiten einfach auf unserer Homepage "www.flensburg.de" unter der Rubrik "Bürgerbüro" und weiter unter "Hinweise zu Öffnungs- und Wartezeiten".

    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2009 (von: Holger Diedrich)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: Kaysen, Kristina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

     §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 02.02.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)