Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Mitteldithmarschen: Personalausweis

    Im Bereich des Amtes Mitteldithmarschen können Sie sich mit diesem Anliegen wohnortunabhängig an jedes Bürgerbüro wenden.

    Im Bereich des Amtes Mitteldithmarschen können Sie sich mit diesem Anliegen wohnortunabhängig an jedes Bürgerbüro wenden.

    Ansprechpartner

    Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 211 Bürgerdienste und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roggenstraße 14

    25704 Meldorf

    Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 18
    Gebühren: nein

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 23

    25767 Albersdorf

    Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 18
    Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Meldorf montags: 07:00 - 12:00 Uhr dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr mittwochs: geschlossen donnerstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00: 18:00 Uhr freitags: 07:00 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Albersdorf montags: 08:00 - 12:00 Uhr dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr mittwochs: geschlossen donnerstags: 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00: 17:00 Uhr freitags: 08:00 - 12:00 Uhr Trotz wieder vollständig geöffneter Türen ist weiterhin für Dienstleistungen im Bürgerbüro eine Terminvereinbarung vorab notwendig.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Bankverbindung

    Amtskasse Mitteldithmarschen

    Empfänger: Amtskasse Mitteldithmarschen

    IBAN: DE30 2225 0020 0000 0054 60

    BIC: NOLADE21WHO

    Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

    Formulare

    Personalausweis - Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises (z)
    Personalausweis - Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises für Minderjährige (z)
    Personalausweis - Zustimmungserklärung der sorgeberechtigten Eltern (z)

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2024 (von: Rau, Karin)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Rau, Karin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Beantragung, Personalausweis, PA, elektronischer Personalausweis, Ausweis beantragen, Lichtbildausweis, Identitätsnachweis, Ausweis, Identitätsdokument, Perso, Neuer PA, Ausweis ausstellen, Personalausweis beantragen, neuer Personalausweis, Personaldokument, Passbild

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)