Hundehaltung Meldung

    Hunde: anmelden / abmelden

    Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

    Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Bad Oldesloe-Land - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Louise-Zietz-Str. 4

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplatz: Der Besucherparkplatz befindet sich vor dem Amtsgebäude
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2010 (von: Daniela Hilgendorf)

    Technisch geändert am 10.07.2024 (von: Bader, Marina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Oldesloe-Land: Hundean- / -abmeldung

    Hundesteuermarken werden nur in den Gemeinden Grabau und Rümpel ausgegeben. In allen anderen Gemeinden dient lediglich der Hundesteuerbescheid als Nachweis der Hundeanmeldung.

    Bei der Hundesteueranmeldung ist neben den Halterdaten (Name und Anschrift) die Rasse, das Alter und der Anschaffungszeitpunkt des Hundes mitzuteilen.

    Bei einer Hundesteuerabmeldung ist der Grund der Abmeldung sowie das dazugehörige Datum zu übermitteln. Wird der Hund an andere Hundehalter abgegeben, so sind deren Daten ebenfalls mitzuteilen.

    Eine Hundesteueran- bzw. abmeldung kann telefonisch, schriftlich oder bei einem persönlichen Gespräch erfolgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Steuerpflicht ist ein Hund zur Hundesteuer anzumelden.

    Hundesteuermarken werden nur in den Gemeinden Grabau und Rümpel ausgegeben. In allen anderen Gemeinden dient lediglich der Hundesteuerbescheid als Nachweis der Hundeanmeldung.

    Bei der Hundesteueranmeldung ist neben den Halterdaten (Name und Anschrift) die Rasse, das Alter und der Anschaffungszeitpunkt des Hundes mitzuteilen.

    Bei einer Hundesteuerabmeldung ist der Grund der Abmeldung sowie das dazugehörige Datum zu übermitteln. Wird der Hund an andere Hundehalter abgegeben, so sind deren Daten ebenfalls mitzuteilen.

    Eine Hundesteueran- bzw. abmeldung kann telefonisch, schriftlich oder bei einem persönlichen Gespräch erfolgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Steuerpflicht ist ein Hund zur Hundesteuer anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Haustier, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)