Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Bad Oldesloe-Land - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Der Besucherparkplatz befindet sich vor dem Amtsgebäude
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Oldesloe-Land: Hundean- / -abmeldung
Hundesteuermarken werden nur in den Gemeinden Grabau und Rümpel ausgegeben. In allen anderen Gemeinden dient lediglich der Hundesteuerbescheid als Nachweis der Hundeanmeldung.
Bei der Hundesteueranmeldung ist neben den Halterdaten (Name und Anschrift) die Rasse, das Alter und der Anschaffungszeitpunkt des Hundes mitzuteilen.
Bei einer Hundesteuerabmeldung ist der Grund der Abmeldung sowie das dazugehörige Datum zu übermitteln. Wird der Hund an andere Hundehalter abgegeben, so sind deren Daten ebenfalls mitzuteilen.
Eine Hundesteueran- bzw. abmeldung kann telefonisch, schriftlich oder bei einem persönlichen Gespräch erfolgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Steuerpflicht ist ein Hund zur Hundesteuer anzumelden.
Hundesteuermarken werden nur in den Gemeinden Grabau und Rümpel ausgegeben. In allen anderen Gemeinden dient lediglich der Hundesteuerbescheid als Nachweis der Hundeanmeldung.
Bei der Hundesteueranmeldung ist neben den Halterdaten (Name und Anschrift) die Rasse, das Alter und der Anschaffungszeitpunkt des Hundes mitzuteilen.
Bei einer Hundesteuerabmeldung ist der Grund der Abmeldung sowie das dazugehörige Datum zu übermitteln. Wird der Hund an andere Hundehalter abgegeben, so sind deren Daten ebenfalls mitzuteilen.
Eine Hundesteueran- bzw. abmeldung kann telefonisch, schriftlich oder bei einem persönlichen Gespräch erfolgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Steuerpflicht ist ein Hund zur Hundesteuer anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Haustier, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung