Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Hinweise für Großhansdorf: Hund an- und abmelden
Anmeldung: Ein Hund, der in einem Haushalt in der Gemeinde Großhansdorf gehalten wird, muss innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung angemeldet werden. Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben.
Abmeldung: Die Abmeldung eines Hundes muss schriftlich erfolgen und die Hundesteuermarke ist zurückzugeben. Die melderechtliche Anmeldung nach einem Umzug in die neue Gemeinde ersetzt nicht die Abmeldung von der Hundesteuer in Großhansdorf, weil kein Datenaustausch zwischen der Meldbehörde und dem Steueramt in Großhansdorf stattfindet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Großhansdorf - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Andrea Dreher
Telefon Festnetz: 04102 694-185
Formulare
Hinweise für Großhansdorf: Hund an- und abmelden
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Großhansdorf: Hund an- und abmelden
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hunde abmelden, Haustier, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hunde anmelden