Hundehaltung Meldung

    Hunde: anmelden / abmelden

    Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

    Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Schenefeld - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenstraße 42-48

    25560 Schenefeld (Steinburg)

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Mo. nur nach Terminvereinbarung Di. 07:00 Uhr - 13:00 Uhr Mi. nur nach Terminvereinbarung Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Fr. nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4892 8089-0

    Fax: +49 4892 8089-44

    E-Mail: info@amt-schenefeld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Hundesteuer

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Stichwörter

    Haustier, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English