Hundehaltung Meldung

    Hunde: anmelden / abmelden

    Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

    Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    25348 Glückstadt

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Montag zusätzlich 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4124 930-115

    Fax: +49 4124 930-600

    E-Mail: info@glueckstadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 18.06.2013 (von: Webservice, Stadt Glückstadt)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Glückstadt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    Hinweise für Glückstadt: Spezialisierung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Glückstadt: Spezialisierung

    Hundesteuersatzung der Stadt Glückstadt
    Hundesteuersatzung der Stadt Glückstadt

    Kosten

    Hinweise für Glückstadt: Spezialisierung

    Gemäß Satzung der Stadt Glückstadt über die Erhebung einer Hundesteuer in der zur Zeit geltenden Fassung beträgt die Steuer im Jahr ab 01.01.2021:
    • für den ersten Hund: 120,00 €
    • für jeden weiteren Hund: 144,00 €

    Die Steuer für gefährliche Hunde beträgt abweichend im Kalenderjahr:

    • Für den ersten Hund: 480,00 €
    • für jeden weiteren Hund: 600,00 €
    Gemäß Satzung der Stadt Glückstadt über die Erhebung einer Hundesteuer in der zur Zeit geltenden Fassung beträgt die Steuer im Jahr ab 01.01.2021:
    • für den ersten Hund: 120,00 €
    • für jeden weiteren Hund: 144,00 €

    Die Steuer für gefährliche Hunde beträgt abweichend im Kalenderjahr:

    • Für den ersten Hund: 480,00 €
    • für jeden weiteren Hund: 600,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Haustier, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)