Hundehaltung Meldung
Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Steuern- und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hamburger Str. 28
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hamburger Str. 28
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Marktplatz
Linie:- Bus: Zone 714
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontaktperson
Frau Pomp
Frau Freitag
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hunde abmelden, Haustier, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hunde anmelden