Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Kisdorf - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 9 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Winsener Straße, Kattendorf
Linien:- Bus: 7977
- Bus: 7980
- Bus: 7973
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04191 950679
E-Mail: steueramt@amt-kisdorf.de
Kontaktperson
Frau K. Hohmann-Kongehl
Frau I. Kaaz
Internet
Formulare
Hinweise für Sievershütten: Hund anmelden / abmelden - Sievershütten
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sievershütten: Hund anmelden / abmelden - Sievershütten
Es gilt die Hundesteuersatzung der Gemeinde Sievershütten.
Fristen
Hinweise für Sievershütten: Hund anmelden / abmelden - Sievershütten
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich an- bzw. abzumelden.
Details über den Beginn und das Ende der Steuerpflicht sind in § 3 der Hundesteuersatzung geregelt.
Die Satzung ist unter dem Punkt "Rechtsgrundlagen" verlinkt.
Kosten
Hinweise für Sievershütten: Hund anmelden / abmelden - Sievershütten
Es gelten die folgenden jährlichen Steuersätze (§ 4):
- erster Hund 50 Euro
- zweiter Hund 100 Euro
- jeder weitere gehaltene Hund 200 Euro
gefährliche Hunde:
- jeder gefährliche Hund 400 Euro
Es besteht nach § 5 der Hundesteuersatzung die Möglichkeit einer Steuerermäßigung und nach § 6 der Hundesteuersatzung die Möglichkeit einer Steuerbefreiung.
Die Satzung ist unter dem Punkt "Rechtsgrundlagen" verlinkt.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hunde anmelden, Haustier, Hundeanmeldung, Hunde abmelden, Hundeabmeldung