Hundehaltung Meldung

    Hunde: anmelden / abmelden

    Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

    Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Kisdorf - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Winsener Str. 2

    24568 Kattendorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 9  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Winsener Straße, Kattendorf
      Linien:
      • Bus: 7977
      • Bus: 7980
      • Bus: 7973

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04191 950679

    E-Mail: steueramt@amt-kisdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Sievershütten: Hund anmelden / abmelden - Sievershütten

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sievershütten: Hund anmelden / abmelden - Sievershütten

    Es gilt die Hundesteuersatzung der Gemeinde Sievershütten.

    Fristen

    Hinweise für Sievershütten: Hund anmelden / abmelden - Sievershütten

    Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich an- bzw. abzumelden.

    Details über den Beginn und das Ende der Steuerpflicht sind in § 3 der Hundesteuersatzung geregelt. 

    Die Satzung ist unter dem Punkt "Rechtsgrundlagen" verlinkt.

    Kosten

    Hinweise für Sievershütten: Hund anmelden / abmelden - Sievershütten

    Es gelten die folgenden jährlichen Steuersätze (§ 4):

    • erster Hund 50 Euro
    • zweiter Hund 100 Euro
    • jeder weitere gehaltene Hund 200 Euro

    gefährliche Hunde:

    • jeder gefährliche Hund 400 Euro

    Es besteht nach § 5 der Hundesteuersatzung die Möglichkeit einer Steuerermäßigung und nach § 6 der Hundesteuersatzung die Möglichkeit einer Steuerbefreiung.

    Die Satzung ist unter dem Punkt "Rechtsgrundlagen" verlinkt.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Hunde anmelden, Haustier, Hundeanmeldung, Hunde abmelden, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English