Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Kisdorf - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04191 950679
E-Mail: steueramt@amt-kisdorf.de
Formulare
Hinweise für Oersdorf: Hund anmelden / abmelden - Oersdorf
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oersdorf: Hund anmelden / abmelden - Oersdorf
Es gilt die Hundesteuersatzung der Gemeinde Oersdorf.
Es gilt die Hundesteuersatzung der Gemeinde Oersdorf.
Fristen
Hinweise für Oersdorf: Hund anmelden / abmelden - Oersdorf
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich an- bzw. abzumelden.
Details über den Beginn und das Ende der Steuerpflicht sind in § 3 der Hundesteuersatzung geregelt.
Die Satzung ist unter dem Punkt "Rechtsgrundlagen" verlinkt
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich an- bzw. abzumelden.
Details über den Beginn und das Ende der Steuerpflicht sind in § 3 der Hundesteuersatzung geregelt.
Die Satzung ist unter dem Punkt "Rechtsgrundlagen" verlinkt
Kosten
Hinweise für Oersdorf: Hund anmelden / abmelden - Oersdorf
Es gelten die folgenden jährlichen Steuersätze (§ 4):
- erster Hund 40 Euro
- zweiter Hund 60 Euro
- jeder weitere gehaltene Hund 80 Euro
gefährliche Hunde:
- jeder gefährliche Hund 400 Euro
Es besteht nach § 5 der Hundesteuersatzung die Möglichkeit einer Steuerermäßigung und nach § 6 der Hundesteuersatzung die Möglichkeit einer Steuerbefreiung.
Die Satzung ist unter dem Punkt "Rechtsgrundlagen" verlinkt.
Es gelten die folgenden jährlichen Steuersätze (§ 4):
- erster Hund 40 Euro
- zweiter Hund 60 Euro
- jeder weitere gehaltene Hund 80 Euro
gefährliche Hunde:
- jeder gefährliche Hund 400 Euro
Es besteht nach § 5 der Hundesteuersatzung die Möglichkeit einer Steuerermäßigung und nach § 6 der Hundesteuersatzung die Möglichkeit einer Steuerbefreiung.
Die Satzung ist unter dem Punkt "Rechtsgrundlagen" verlinkt.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hunde abmelden, Haustier, Hunde anmelden