Hundehaltung Meldung
Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt 2.1 - Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus:
08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Freitag
14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag
Öffnungszeiten Standesamt:
08:00 - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag
Mittwoch geschlossen
14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag für Berufstätige
nach Terminvereinbarung
Freitag nach Terminvereinbarung
08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Freitag
14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag
Öffnungszeiten Standesamt:
08:00 - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag
Mittwoch geschlossen
14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag für Berufstätige
nach Terminvereinbarung
Freitag nach Terminvereinbarung
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Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Haustier, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung