Hundehaltung Meldung

    Hunde: anmelden / abmelden

    Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

    Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Flensburg - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Eckernförder Landstraße 65

    24941 Flensburg

    Telekom-Gebäude

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr und nach Terminvergabe.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 85-0

    E-Mail: steuerverwaltung@flensburg.de

    Formulare

    Hundesteuer-Ermäßigung
    Hundesteueranmeldung
    Hundesteuerabmeldung
    SEPA-Lastschriftmandat

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Glücksburg (Ostsee) - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Schinderdam 5

    24960 Glücksburg (Ostsee)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Bürgerbüro ist bis auf Weiters geschlossen. Alle pass- und melderechtlichen Augaben, sowie die Ausgabe bereits beantragter Ausweisdokumente übernimmt für diese Zeit das Bürgerbüro der Stadt Flensburg. Sie können Ihr Anliegen entweder im Rahmen der Offenen Sprechstunde erledigen, oder im Vorwege telefonisch unter 0461 85-2124 einen Termin vereinbaren. Für die Abholung bereits beantragter Dokumente ist kein Termin erforderlich. Die Öffnungs- und Telefonsprechzeiten des Bürgerbüros Flensburg finden sie hier.

    Kontakt

    Fax: +49 4631 45-1377

    Fax: +49 4631 45-1376

    Telefon Festnetz: +49 461 85-2124(Durchwahl Infotelefon Bürgerbüro Flensburg)

    E-Mail: rathaus@gluecksburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Haustier, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hunde anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de