Hundehaltung Meldung
Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Fachteam 3.2 Abgaben und Steuern
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Schützenhaus
Linien:- Bus: Linie 3
- Bus: Linie 2
- Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Judith Tiessen (Fachteamleitung)
Frau Bente Jöns (Sachbearbeitung)
Frau Bärbel Voigt (Sachbearbeitung)
Internet
Formulare
Hundesteuer - Anmeldung/Abmeldung
SEPA-Lastschriftmandat
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hunde anmelden, Haustier, Hundeanmeldung, Hunde abmelden, Hundeabmeldung