Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Dänischenhagen - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Herzog
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04349 809-303
Fax: 04349 809-925
E-Mail: l.herzog@amt-daenischenhagen.de
Frau Marten
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04349 809-302
Fax: 04349 809-925
E-Mail: k.marten@amt-daenischenhagen.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, Hunde abmelden, Hunde anmelden