Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Hinweise für Kronshagen: Hunde: anmelden / abmelden
Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich und kann während der Öffnungszeiten an der Information im Rathaus erledigt werden.
Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich und kann während der Öffnungszeiten an der Information im Rathaus erledigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 5866-158
Telefon Festnetz: 0431 5866-157
Telefon Festnetz: 0431 5866-159
Fax: 0431 5866-200
E-Mail: buergerbuero@kronshagen.de
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kronshagen: Hunde: anmelden / abmelden
Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich und kann während der Öffnungszeiten an der Information im Rathaus erledigt werden.
Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich und kann während der Öffnungszeiten an der Information im Rathaus erledigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hunde abmelden, Haustier, Hunde anmelden