Hundehaltung Meldung

    Hunde: anmelden / abmelden

    Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

    Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

    Hinweise für Lensahn: Hunde: anmelden / abmelden

    Die Gemeinden des Amtes Lensahn geben keine Hundesteuermarken aus.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Lensahn - Fachbereich 2 Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Eutiner Straße 2

    23738 Lensahn

    Hausanschrift

    Eutiner Straße 2

    23738 Lensahn

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache

    Kontakt

    Fax: 04363 508-47

    Telefon Festnetz: 04363 508-0

    E-Mail: amt-lensahn@amt-lensahn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Dauerauftrag, SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Lensahn

    Empfänger: Gemeindekasse Lensahn

    IBAN: DE40 2139 0008 0000 4500 30

    BIC: GENODEF1NSH

    Bankinstitut: VR Bank Ostholstein Nord - Plön eG

    Gemeindekasse Lensahn

    Empfänger: Gemeindekasse Lensahn

    IBAN: DE98 2135 2240 0076 3200 27

    BIC: NOLADE21HOL

    Bankinstitut: Sparkasse Holstein

    Formulare

    Hundesteuer An-/Abmeldung

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lensahn: Hunde: anmelden / abmelden

    Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

    Bei einer Jahresabgabe, wie der Hundesteuer beginnt die Abgabepflicht dem Grunde nach zwar bereits bei der erstmaligen Verwirklichung des Abgabetatbestandes, also bei der Anmeldung, ihre Höhe steht allerdings erst am Ende des Veranlagungszeitraumes fest. Dies hat zur Folge, dass die Abgabe auch erst am Ende des Veranlagungszeitraumes, also am Jahresende, endgültig festgesetzt werden kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Haustier, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hunde anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de