• Mustin (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Hundehaltung Meldung

Hunde: anmelden / abmelden

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

Beschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Ansprechpartner

Amtsverwaltung Amt Lauenburgische Seen - Steueramt Lauenburgische Seen

Adresse

Hausanschrift

Fünfhausen 1

23909 Ratzeburg

Kontakt

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.05.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.09.2024

Stichwörter

Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hunde abmelden, Haustier, Hunde anmelden

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020