Hundehaltung Meldung

    Hunde: anmelden / abmelden

    Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

    Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Koogstraße 61-63

    25541 Brunsbüttel

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Montag 14.00 - 16.30 Uhr und Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Brunsbüttel

    Empfänger: Stadtkasse Brunsbüttel

    IBAN: DE13 2225 0020 0053 0008 43

    BIC: NOLADE21WHO

    Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

    Formulare

    Hundesteuererklärung Abmeldung eines Hundes
    Hundesteuererklärung Anmeldung eines Hundes
    Hundesteuererklärung Antrag fu Ermäßigung

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Haustier, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hunde anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English