Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Hansestadt Lübeck - Hundesteuer
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz MuK (Willy-Brandt-Allee)
Anzahl: 347 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Breite Straße
Linie:- Bus: Linie 4, 10, 11,12, 21, 30, 31, 32, 39, 40
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: steuern@luebeck.de
Internet
Formulare
Abmeldung von der Hundesteuer
Anmeldung zur Hundesteuer
SEPA-Basislastschriftmandat für Forderungen der Hansestadt Lübeck
Weitere Informationen
Auf folgendender Seite sind die Sepa-Mandate hinterlegt: https://bekanntmachungen.luebeck.de/dokumente/index?term=Sepa
Stichwörter
Abmeldung Hund, Anmeldung Hund, Hund abmelden, Hund anmelden, Hundesteuer
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lübeck: Hunde an- und abmelden
Die An- und Abmeldung ist auf mehreren Wegen möglich:
- Entweder Sie kommen als Hundehalter persönlich während der Öffnungszeiten in die Mengstraße 16 oder
- die entsprechenden Formulare werden postalisch an die Mengstraße 16 übersendet oder
- die entsprechenden Formulare werden per Email (mit eingescannter Unterschrift) an steuern@luebeck.de übersendet
Das entsprechende Formular finden Sie unter: Hund an- und abmelden.
Eventuell zusätzlich erforderliche Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Formular.
Fristen
Hinweise für Lübeck: Hunde an- und abmelden
Ein Hund muss innerhalb von 14 Tagen beim Bereich Haushalt und Steuerung der Hansestadt Lübeck angemeldet werden.
Das entsprechende Formular finden Sie unter: Hund an- und abmelden
Kosten
Hinweise für Lübeck: Hunde an- und abmelden
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer für ein Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und wird in Lübeck zum 1. Juli eines Jahres fällig. Hundehalter können zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni mehrere Teilbeträge einzahlen, beispielsweise zwei Hälften im Januar und im Juni oder auch sechs Sechstel in jedem der ersten sechs Kalendermonate, in jedem Fall wird am 1. Juli (Fälligkeitstermin) der Zahlungseingang der vollständigen Jahressteuer geprüft.
Der jährliche Steuersatz beträgt
- pro Hund 144 Euro
Ist der Hund als gefährlich eingestuft beträgt der Steuesatz 618 Euro pro Jahr. Ein Hund gilt dann als gefährlich, wenn die Ordnungsbehörde die Gefährlichkeit feststellt.
Die Zahlung der Hundesteuer kann per Banküberweisung, Bankeinzug oder Bareinzahlung bei der Stadtkasse erfolgen.
Stadtkasse Lübeck
Fleischhauerstraße 20
23552 Lübeck
Öffnungszeiten:
Mo.: 08:30 - 14:00 Uhr
Di.: 08:30 - 14:00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, Hunde anmelden