Hunde: Hundesteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.
Hinweise für Großhansdorf: Hundesteuer
Höhe der Steuer
Höhe der Steuer
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
- über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
- den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
- das Risiko seines Verlustes trägt.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.
Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.
Hinweise für Großhansdorf: Hundesteuer
Höhe der Steuer: Es ist nicht entscheidend, von welcher Person im Haushalt, ein Hund gehalten wird. Mehrere Hunde in einem Haushalt gelten als 1. Hund, 2. Hund bzw. weitere Hunde.
Die Hundesteuer beträgt im Jahr:
für den 1. Hund 84 €
den 2. Hund 108 €
alle weiteren Hunde 132 € und
für jeden gefährlichen Hund 600 €
Höhe der Steuer: Es ist nicht entscheidend, von welcher Person im Haushalt, ein Hund gehalten wird. Mehrere Hunde in einem Haushalt gelten als 1. Hund, 2. Hund bzw. weitere Hunde.
Die Hundesteuer beträgt im Jahr:
für den 1. Hund 84 €
den 2. Hund 108 €
alle weiteren Hunde 132 € und
für jeden gefährlichen Hund 600 €
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Großhansdorf - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag       09:00 - 12:00 Uhr und  14:00 - 16:00 Uhr Dienstag     09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch     07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr Für den Donnerstag werden keine Termine benötigt. Freitag geschlossen Hinweis: Terminvergabe telefonisch oder über die Online-Terminvergabe möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Haustier