Hunde: Hundesteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
- über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
- den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
- das Risiko seines Verlustes trägt.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.
Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.
Hinweise für Plön: Hundesteuer für den Bereich der Stadt Plön
Die Steuer beträgt jährlich:
120,00 € für den 1. Hund,
140,00 € für den 2. Hund,
190,00 € für jeden weiteren Hund,
für den ersten Kampfhund: 600,00 €,
für den zweiten Kampfhund: 800,00 €,
für jeden weiteren Kampfhund: 1.000,00 €.
Rechtsgrundlage:
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Plön
Die Steuer beträgt jährlich:
120,00 € für den 1. Hund,
140,00 € für den 2. Hund,
190,00 € für jeden weiteren Hund,
für den ersten Kampfhund: 600,00 €,
für den zweiten Kampfhund: 800,00 €,
für jeden weiteren Kampfhund: 1.000,00 €.
Rechtsgrundlage:
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Plön
Die Steuer beträgt jährlich:
120,00 € für den 1. Hund,
140,00 € für den 2. Hund,
190,00 € für jeden weiteren Hund,
für den ersten Kampfhund: 600,00 €,
für den zweiten Kampfhund: 800,00 €,
für jeden weiteren Kampfhund: 1.000,00 €.
Rechtsgrundlage:
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Plön
Die Steuer beträgt jährlich:
120,00 € für den 1. Hund,
140,00 € für den 2. Hund,
190,00 € für jeden weiteren Hund,
für den ersten Kampfhund: 600,00 €,
für den zweiten Kampfhund: 800,00 €,
für jeden weiteren Kampfhund: 1.000,00 €.
Rechtsgrundlage:
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Plön
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Plön
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: info@ploen.de
De-Mail: rathaus@ploen.sh-kommunen.de-mail.de
Telefon Festnetz: +49 4522 505-0
Fax: +49 4522 505-69
Rechtsgrundlage(n)
Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Haustier
Metainformation
- Ursprungsportal: Hunde: Hundesteuer
- Ursprungsportal: Hundesteuer für den Bereich der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf in Plön
- Ursprungsportal: Hundesteuer für den Bereich der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf in Bösdorf
- Ursprungsportal: Hundesteuer für den Bereich der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf in Ascheberg (Holstein)
- Ursprungsportal: Hundesteuer für den Bereich der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf in Plön
- Ursprungsportal: Hundesteuer für den Bereich der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf in Bösdorf
- Ursprungsportal: Hundesteuer für den Bereich der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf in Ascheberg (Holstein)
- Ursprungsportal: Hundesteuer für den Bereich der Stadt Plön in Plön
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