Hunde: Hundesteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
- über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
- den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
- das Risiko seines Verlustes trägt.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.
Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Für Ellerhoop wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung
Kosten
Hinweise für Rantzau: Gebühren
Höhe der Hundesteuer (jährlicher Betrag jeweils in Euro):
Gemeinde
1. Hund
2. Hund
weitere Hunde
Bevern
24
30
42
Bilsen
0
0
0
Bokholt-Hanredder
30
42
54
Bullenkuhlen
30
50
60
Ellerhoop
42
72
102
Gr. Offenseth-Aspern
30
30
30
Heede
30
60
90
Hemdingen
30
42
60
Langeln
36
72
108
Lutzhorn
30
40
60
Für das Halten der nachfolgenden Hundearten wird eine erhöhte Hundesteuer festgesetzt:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Ovtscharka
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
Höhe der erhöhten Hundesteuer (Betrag jeweils in Euro):
Gemeinde
1. Hund
2. Hund
weitere Hunde
Bevern
192
240
336
Bilsen
0
0
0
Bokholt-Hanredder
240
336
432
Bullenkuhlen
240
400
480
Ellerhoop
336
576
816
Gr. Offenseth-Aspern
240
240
240
Heede
240
480
720
Hemdingen
240
336
480
Langeln
288
576
864
Lutzhorn
240
320
480
Stand: 01.01.2013
Höhe der Hundesteuer (jährlicher Betrag jeweils in Euro):
Gemeinde
1. Hund
2. Hund
weitere Hunde
Bevern
24
30
42
Bilsen
0
0
0
Bokholt-Hanredder
30
42
54
Bullenkuhlen
30
50
60
Ellerhoop
42
72
102
Gr. Offenseth-Aspern
30
30
30
Heede
30
60
90
Hemdingen
30
42
60
Langeln
36
72
108
Lutzhorn
30
40
60
Für das Halten der nachfolgenden Hundearten wird eine erhöhte Hundesteuer festgesetzt:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Ovtscharka
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
Höhe der erhöhten Hundesteuer (Betrag jeweils in Euro):
Gemeinde
1. Hund
2. Hund
weitere Hunde
Bevern
192
240
336
Bilsen
0
0
0
Bokholt-Hanredder
240
336
432
Bullenkuhlen
240
400
480
Ellerhoop
336
576
816
Gr. Offenseth-Aspern
240
240
240
Heede
240
480
720
Hemdingen
240
336
480
Langeln
288
576
864
Lutzhorn
240
320
480
Stand: 01.01.2013
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Haustier