Hunde: Hundesteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
- über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
- den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
- das Risiko seines Verlustes trägt.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.
Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Rellingen - Fachbereich Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Ratsweg, vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Ratsweg, hinter dem Rathaus
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Parkplatz: Ratsweg, vor dem Rathaus
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Buslinien
Bus: 195
Bus: 781
Bus: 185
Bus: 595
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. Di. Do. Fr. 8.30 - 13.00 Uhr Di. auch 14.00 - 18.00 Uhr Bürgerbüro: Mi. auch 8.30 - 13.00 Uhr und nach Vereinbarung
Bankverbindung
Gemeinde Rellingen
Empfänger: Gemeinde Rellingen
IBAN: DE53 2305 1030 0003 4722 22
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Gemeinde Rellingen
Empfänger: Gemeinde Rellingen
IBAN: DE37 2219 1405 0002 3500 80
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: Volksbank Pinneberg-Elmshorn eG
Gemeinde Rellingen
Empfänger: Gemeinde Rellingen
IBAN: DE71 2005 0550 1365 1203 00
BIC: HASPDEHHXXX
Bankinstitut: Hamburger Sparkasse
Rechtsgrundlage(n)
Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Haustier