Hundesteuer Festsetzung

    Hunde: Hundesteuer

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.

    Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

    • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
    • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
    • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
    • das Risiko seines Verlustes trägt.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.

    Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

    Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rellingen - Fachbereich Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    25462 Rellingen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Ratsweg, hinter dem Rathaus
      Anzahl: 40  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Ratsweg, vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ratsweg, vor dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Buslinien
      Linien:
      • Bus: 781
      • Bus: 185
      • Bus: 595
      • Bus: 195

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. Di. Do. Fr. 8.30 - 13.00 Uhr Di. auch 14.00 - 18.00 Uhr Bürgerbüro: Mi. auch 8.30 - 13.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 04101 564-165

    Telefon Festnetz: 04101 564-0

    E-Mail: info@rellingen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Rellingen

    Empfänger: Gemeinde Rellingen

    IBAN: DE37 2219 1405 0002 3500 80

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: Volksbank Pinneberg-Elmshorn eG

    Gemeinde Rellingen

    Empfänger: Gemeinde Rellingen

    IBAN: DE53 2305 1030 0003 4722 22

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Gemeinde Rellingen

    Empfänger: Gemeinde Rellingen

    IBAN: DE71 2005 0550 1365 1203 00

    BIC: HASPDEHHXXX

    Bankinstitut: Hamburger Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Haustier, Hunde anmelden, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de