Hunde: Hundesteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
- über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
- den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
- das Risiko seines Verlustes trägt.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.
Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Pinneberg - Sachgebiet Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Linien:- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 185
- Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
Linien:- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 594
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 04101 2111398
Telefon Festnetz: 04101 2111331
Kontaktperson
Frau Beier (Sachgebietsleitung Steuern und Abgaben)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2111330
Frau Dressler (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2111332
Herr Nickels (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2111321
Frau A. Prahl (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Frau Reumann (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2111333
Frau Swandulla (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 211293
Formulare
An- und Abmeldung Hund
Hundesteuersatzung
SEPA-Lastschriftmandat
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Pinneberg: Hundesteuer
Hundechipdaten, Wurfdaten, Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung
Hinweise für Pinneberg: Hundesteuer
Satzung der Stadt Pinneberg über die Erhebung einer Hundesteuer.
Kosten
Hinweise für Pinneberg: Hundesteuer
120 Euro/Jahr 1. Hund, 2. Hund 162 Euro, 216 jeder Weitere, neue Hundemarken (8 Euro); Vergünstigungen für Jäger, Hüter, Hartz 4 Empfänger, Schwerbehinderte möglich mit Nachweis 1x im Jahr
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundeabmeldung, Haustier, Hundeanmeldung