Hundesteuer Festsetzung

    Hunde: Hundesteuer

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.

    Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

    • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
    • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
    • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
    • das Risiko seines Verlustes trägt.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.

    Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

    Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Pinneberg - Sachgebiet Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 10

    25421 Pinneberg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 285
      • Bus: Linie 6663
      • Bus: Linie 594
      • Bus: Linie 185
    • Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 285
      • Bus: Linie 185
      • Bus: Linie 6663
      • Bus: Linie 594

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04101 2111398

    Telefon Festnetz: 04101 2111331

    E-Mail: pf-steuerbuero@stadtverwaltung.pinneberg.de

    Kontaktperson

    Formulare

    An- und Abmeldung Hund
    Hundesteuersatzung
    SEPA-Lastschriftmandat

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Pinneberg: Hundesteuer

    Hundechipdaten, Wurfdaten, Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung

    Hinweise für Pinneberg: Hundesteuer

    Satzung der Stadt Pinneberg über die Erhebung einer Hundesteuer.

    Kosten

    Hinweise für Pinneberg: Hundesteuer

    120 Euro/Jahr 1. Hund, 2. Hund 162 Euro, 216 jeder Weitere, neue Hundemarken (8 Euro); Vergünstigungen für Jäger, Hüter, Hartz 4 Empfänger, Schwerbehinderte möglich mit Nachweis 1x im Jahr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundeabmeldung, Haustier, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de