Hunde: Hundesteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
- über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
- den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
- das Risiko seines Verlustes trägt.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.
Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ZOB; Schulzentrum Büchen
Linie:- Bus: 8813; 8841; 8850; 8851; 8852
- Haltestelle: Bahnhof Büchen
Linie:- Regionalbahn: RB 11; RE 1; RE83
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und zusätzlich 14:30 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 04155 8009999
Telefon Festnetz: 04155 8009223
Telefon Festnetz: 04155 8009226
E-Mail: steuerabteilung@amt-buechen.de
Kontaktperson
Frau Leidl
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Fax: 04155 8009999
Telefon Festnetz: 04155 8009226
E-Mail: k.leidl@amt-buechen.de
Frau Paul
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Fax: 04155 8009999
Telefon Festnetz: 04155 8009254
E-Mail: i.paul@amt-buechen.de
Frau Sakowski
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Fax: 04155 8009999
Telefon Festnetz: 04155 8009222
E-Mail: n.sakowski@amt-buechen.de
Frau La Prova (Steueramt/ Wasser- Abwasser)
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Fax: 04155 8009-999
Telefon Festnetz: 04155 8009-223
E-Mail: steueramt@amt-buechen.de
Internet
Formulare
Hundesteuerabmeldung
Hundesteueranmeldung
SEPA-Lastschriftmandat
Stichwörter
Steuern
Rechtsgrundlage(n)
Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Haustier, Hundeanmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundeabmeldung