Hundesteuer Festsetzung

    Hunde: Hundesteuer

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.

    Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

    • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
    • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
    • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
    • das Risiko seines Verlustes trägt.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.

    Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

    Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.

    Hinweise für Lübeck: Hundesteuer

    Die An- und Abmeldung ist auf mehreren Wegen möglich:

    • Entweder Sie kommen als Hundehalter persönlich während der Öffnungszeiten in die Mengstraße 16 oder
    • die entsprechenden Formulare werden postalisch an die Mengstraße 16 übersendet oder
    • die entsprechenden Formulare werden per Email (mit eingescannter Unterschrift) an steuern@luebeck.de übersendet

    Das entsprechende Formular finden Sie unter:  Hund an- und abmelden

    Bei Umzug innerhalb Lübeck bitte eine Mitteilung (telefonisch, per Mail oder schriftlich) mit neuer Anschrift, sofern die Ummeldung ordnungsbehördlich vorgenommen wurde. Bei Wegzug aus Lübeck ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich inklusive Übersendung der Lübecker Hundesteuermarke.

    Die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer, finden Sie hier.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Hundesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Mengstraße 16 (Eingang Fünfhausen)

    23552 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz MuK (Willy-Brandt-Allee)
      Anzahl: 347  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Breite Straße
      Linie:
      • Bus: Linie 4, 10, 11,12, 21, 30, 31, 32, 39, 40

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: steuern@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Abmeldung von der Hundesteuer
    Anmeldung zur Hundesteuer
    SEPA-Basislastschriftmandat für Forderungen der Hansestadt Lübeck
    Hundesteuer - Befreiung / - Ermäßigung
    Hundesteuer - Erklärung über die Einsätze von Therapiehunden

    Weitere Informationen

    Auf folgendender Seite sind die Sepa-Mandate hinterlegt:  https://bekanntmachungen.luebeck.de/dokumente/index?term=Sepa

    Stichwörter

    Abmeldung Hund, Anmeldung Hund, Hund abmelden, Hund anmelden, Hundesteuer

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung

    Fristen

    Hinweise für Lübeck: Hundesteuer


    Ein Hund muss innerhalb von 14 Tagen beim Bereich Haushalt und Steuerung der Hansestadt Lübeck angemeldet werden.

    Das entsprechende Formular finden Sie unter:  Hund an- und abmelden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübeck: Hundesteuer

    Die Hundesteuermarke für 2024 wird im Laufe des Monats Januar 2024 an die Hundehalter verschickt.

    Kosten

    Hinweise für Lübeck: Hundesteuer

    Hundesteuer ist eine Jahressteuer für ein Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und wird in Lübeck zum 1. Juli eines Jahres fällig. Hundehalter können zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni mehrere Teilbeträge einzahlen, beispielsweise zwei Hälften im Januar und im Juni oder auch sechs Sechstel in jedem der ersten sechs Kalendermonate, in jedem Fall wird am 1. Juli (Fälligkeitstermin) der Zahlungseingang der vollständigen Jahressteuer geprüft.

    Der jährliche Steuersatz beträgt pro Hund 144 Euro    

    Ist der Hund als gefährlich eingestuft beträgt der Steuesatz 618 Euro pro Jahr. Ein Hund gilt dann als gefährlich, wenn die Ordnungsbehörde die Gefährlichkeit feststellt. 

    Die Zahlung der Hundesteuer kann per Banküberweisung (auf jedes städtische Konto), Bankeinzug oder Bareinzahlung bei der Stadtkasse erfolgen.

    Stadtkasse Lübeck
    Fleischhauerstraße 20
    23552 Lübeck

    Öffnungszeiten:
    Mo. 08:30 - 14:00 Uhr
    Di. 08:30 - 14:00 Uhr
    Mi. geschlossen
    Do. 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 
    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.

    Hinweise für Lübeck: Hundesteuer

    Wer seine Hundesteuermarke verloren hat, wendet sich an die Stadtkasse Lübeck in der Fleischhauerstr. 20. Dies kann entweder persönlich oder schriftlich gegen Zahlung einer Gebühr von 5,00 € erfolgen. Bei Überweisung bitte entsprechendes Kassenzeichen laut Bescheid für Hundesteuern angeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundeabmeldung, Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de