Hundesteuer Festsetzung

    Hunde: Hundesteuer

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.

    Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

    • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
    • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
    • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
    • das Risiko seines Verlustes trägt.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.

    Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

    Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.

    Hinweise für Flensburg: Hunde: Hundesteuer

    Wie fast alle Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Stadt Flensburg eine Steuer auf das Halten von Hunden. Die Steuer ist keinem bestimmten Zweck zugeordnet. So gilt sie auch nicht als "Bezahlung" für die Beseitigung von Verschmutzungen mit Hundekot, wie manchmal angenommen wird. Allerdings trägt auch das Hundesteueraufkommen dazu bei, dass zum Beispiel Freilaufflächen vorgehalten werden.

    Die Satzung finden Sie hier:

    03.02.2017

    Hundesteuersatzung

    PDF, 91 kB

    Die Formulare für die Hundesteueranmeldung oder die Hundesteuerabmeldung senden Sie uns bitte als Brief oder per Fax zu.

    Hundesteuer - Anmeldeformular

    PDF, 43 kB

    Hundesteuer - Abmeldeformular

    PDF, 32 kB

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Flensburg - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Eckernförder Landstraße 65

    24941 Flensburg

    Telekom-Gebäude

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr und nach Terminvergabe.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 85-0

    E-Mail: steuerverwaltung@flensburg.de

    Formulare

    Hundesteuer-Ermäßigung
    Hundesteueranmeldung
    Hundesteuerabmeldung
    SEPA-Lastschriftmandat

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundeabmeldung, Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de