Kampfmittelbeseitigung
Wer Kampfmittel auf seinem Grundstück findet, muss dies sofort anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie als Grundstückseigentümer/in Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten handeln sie ordnungswidrig im Sinne der Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.
Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel aber auch Selbstlaborate und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen die in Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten hergestellt werden.
Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.
Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.
Zuständigkeit
- An Ihre zuständige Gemeinde-, Amt-, Stadtverwaltung (Bauamt),
- an den Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein oder
- die nächstgelegene Polizeidienststelle oder
- an den Notruf 110.
Ansprechpartner
Amt Breitenburg
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 25 Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Amtskasse Breitenburg
Empfänger: Amtskasse Breitenburg
IBAN: DE32 2019 0109 0079 1617 50
BIC: GENODEF1HH4
Bankinstitut: Volksbank Raiffeisenbank eG
Amtskasse Breitenburg
Empfänger: Amtskasse Breitenburg
IBAN: DE56 2225 0020 0000 1282 79
BIC: NOLADE21WHO
Bankinstitut: Sparkasse Westholstein
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Adresse
Postfachadresse
Postfach 7125
24171 Kiel
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)
Hinweise (Besonderheiten)
Der Kampfmittelräumdienst (KMRD) Schleswig-Holstein sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel, Kampfstoffe und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV).
Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sprengstoff, Bomben, Weltkrieg, Munition, Granaten