Kampfmittelbeseitigung
Wer Kampfmittel auf seinem Grundstück findet, muss dies sofort anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie als Grundstückseigentümer/in Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten handeln sie ordnungswidrig im Sinne der Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.
Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel aber auch Selbstlaborate und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen die in Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten hergestellt werden.
Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.
Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.
Zuständigkeit
- An Ihre zuständige Gemeinde-, Amt-, Stadtverwaltung (Bauamt),
- an den Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein oder
- die nächstgelegene Polizeidienststelle oder
- an den Notruf 110.
Ansprechpartner
Fachdienst 31 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerbüro und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: nein
Geesthacht, Markt
Bus: 539
Bus: 139
Bus: 8896
Bus: 639
Bus: 638
Bus: 339
Bus: 8800
Bus: 8870
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Am Hintereingang gibt es eine Klingel für den rollstuhlgerechten Zugang.
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Freitag geschlossen  Montag 08:00 - 12:00 Uhr (Bürgeramt) Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr  Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr (Bürgeramt) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (Bürgeramt)
Kontakt
Internet
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 7125
24171 Kiel
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)
Hinweise (Besonderheiten)
Der Kampfmittelräumdienst (KMRD) Schleswig-Holstein sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel, Kampfstoffe und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV).
Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sprengstoff, Bomben, Munition, Granaten, Weltkrieg