Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittelbeseitigung

    Wer Kampfmittel auf seinem Grundstück findet, muss dies sofort anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer/in Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten handeln sie ordnungswidrig im Sinne der Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

    Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel aber auch Selbstlaborate und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen die in Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten hergestellt werden.

    Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.

    Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

    Zuständigkeit

    • An Ihre zuständige Gemeinde-, Amt-, Stadtverwaltung (Bauamt),
    • an den Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein oder
    • die nächstgelegene Polizeidienststelle oder
    • an den Notruf 110.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 7125

    24171 Kiel

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 92

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-2833

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: poststelle@im.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeskriminalamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenweg 166

    24116 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 160-0

    Fax: +49 431 160-4118

    E-Mail: Kiel.LKA111@polizei.landsh.de

    Stichwörter

    Polizei

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel  (Kampfmittelverordnung)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Kampfmittelräumdienst (KMRD) Schleswig-Holstein sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel, Kampfstoffe und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV).

    Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Munition, Bomben, Sprengstoff, Weltkrieg, Granaten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de