Eine Versammlung anmelden
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchte, muss diese grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern und Teilnehmerinnen oder Aufruf über unterschiedliche Medien) bei der zuständigen Behörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Versammlung veranstalten möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der zuständigen Behörde wird diese an die für den Versammlungsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an die Polizei und ggf. auch an weitere zu beteiligende Behörden weitergeleitet. Diese beteiligten Behörden können dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen.
Regelmäßig werden mit den beteiligten Behörden (Polizei, Ordnungsämtern) im Vorfeld Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Kommunale Versammlungsbehörden
Ansprechpartner
Amt Rantzau - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Bahnhof in Barmstedt
Regionalbahn: Bahnlinie A3 bis Barmstedt
Barmstedt, Chemnitzstraße
Bus: Buslinien 294 oder 6541
Barmstedt, Markt
Bus: Buslinien 42, 43, 44
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich auch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Sollten Ihnen die oben angeführten Öffnungszeiten nicht zusagen, bieten Ihnen die Beschäftigten des Amtes Rantzau gern einen persönlichen Termin außerhalb dieser Zeiten an.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Girocard
Bankverbindung
Amtskasse Rantzau
Empfänger: Amtskasse Rantzau
IBAN: DE42 2003 0000 0649 9090 66
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Weitere Informationen
Eine Behindertentoilette im Erdgeschoß mit Euroschloß ist vorhanden.
Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Ordnung
Beschreibung
null
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
Anzahl: 18
Gebühren: nein
Kurt-Wagener-Str.
Bus: Linie 6502
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
- Sie müssen für jede Versammlung eine Person haben, welche die Versammlung angemeldet hat sowie eine Versammlungsleitung.
- Die anmeldende Person kann eine Einzelperson, eine Organisation oder eine Vereinigung sein.
- Die Versammlungsleitung muss eine Einzelperson sein.
- Diese Einzelperson ist für einen geordneten Ablauf der Versammlung verantwortlich und während der Versammlung die Ansprechperson für die Polizei und die Versammlungsbehörde.
- Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein. Eine Stellvertretung für die Versammlungsleitung kann genannt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen einschränkende Verfügungen oder Verbot
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Sie übermitteln ihre Anmeldung der Versammlung an die zuständige Behörde digital oder analog.
- Die Anmeldung ist an keine Form gebunden.
- Unabhängig davon ob Sie die Anmeldung online, schriftlich oder mündlich erstellen müssen folgende Informationen enthalten sein:
- Name und Anschrift des/der Veranstalters/Veranstalterin der anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation)
- Name und Anschrift, Telefon und Fax/E-Mail des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin.
- Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema
- Bei Aufzügen/Demonstrationen den geplanten Streckenverlauf.
- Wenn die Versammlungsleitung sich der Hilfe von Ordnerinnen und Ordnern bedient, ist ihr Einsatz unter Angabe der Zahl der dafür voraussichtlich eingesetzten Personen der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Wenn Sie die Anmeldung online einreichen möchten:
- Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
- Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
- Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse
Wenn Sie die Anmeldung postalisch einreichen möchten:
- Sie verschriftlichen z. B. mit einer Mustervorlage ihre Anmeldung und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
- Sie senden die Anmeldung dann postalisch oder reichen Sie vor Ort bei der zuständigen Behörde ein.
Anschließend:
- Die zuständige Behörde bearbeitet ihre Anmeldung und leitet diese ggf. mit Kommentar an die lokalen Behörden (Polizei, Gesundheitsamt, Ordnungsbehörde); diese geben Rückmeldung mit möglichen Hinweisen für beschränkende Verfügungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die solche Verfügungen oder ein Verbot rechtfertigen können.
- In der Regel erfolgt ein Kooperationsgespräch zwischen der verantwortlichen Behörde/Polizei und den veranstaltenden Personen.
- Rückmeldungen der Behörden werden separat geprüft und eine etwaige Kooperation am Versammlungsort beschlossen.
- Danach wird eine Anzeigebestätigung erstellt und an den/die Antragsteller/Antragstellerin zurückgeschickt.
- Die Anmeldung wird bestätigt oder es wird ein Bescheid mit einschränkenden Verfügungen oder ein Verbot ausgesprochen. Es werden keine Gebühren erhoben.
- Eine kurzfristige Benachrichtigung bis zu 1 Stunde vor Beginn der Versammlung ist möglich.
- Wesentliche Änderungen ihrer Angaben zur Versammlung sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. - Die verantwortliche Veranstaltungsleitung muss für die Bestätigung der Anzeige oder den Auflagenbescheid bekannt sein.
Fristen
Die Anmeldung hat mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (Einladung beziehungsweise Aufruf) der Versammlung zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
4 bis 24 Stunden (Die Bearbeitung muss kurzfristig erfolgen, um Kooperationen und gegebenenfalls effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.)
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
- Die zuständige Behörde kann nach Kooperationsgesprächen mit anderen beteiligten Behörden eine Beschränkung oder Verfügung der Versammlung erlassen oder ein Versammlungsverbot aussprechen, wenn durch die Versammlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu befürchten sind, die diese Maßnahmen rechtfertigen.
- Darüber ist ein Bescheid zu erstellen, der vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 12.07.2022
Stichwörter
Demonstration, Versammlungsgenehmigung, Auflagenverfügung, Versammlungsanzeige, Aufzug, Kundgebung, Aufmarsch, versammlungsrechtliche Bestätigung