Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

    Hinweise für Südtondern: Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Die von Ihnen angefragte Leistung kann bei Bedarf in allen Bürgerbüros erbracht werden.

    Die von Ihnen angefragte Leistung kann bei Bedarf in allen Bürgerbüros erbracht werden.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Süderlügum

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 7

    25923 Süderlügum

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Freitag
    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag, Donnerstag
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    Fax: 04661 601-151

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2018 (von: Webservice, Amt Südtondern)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Amt Südtondern)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Bürgerbüro Leck

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 7-9

    25917 Leck

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
    8:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag
    14:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    Fax: 04661 601-151

    Version

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    Bürgerbüro Risum-Lindholm

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 260

    25920 Risum-Lindholm

    Öffnungszeiten

    Montag, Donnerstag, Freitag
    8:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag, Donnerstag
    14:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    Fax: 04661 601-151

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    Bürgerbüro Niebüll - Zentrale

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 12

    25899 Niebüll

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag zusätzlich
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Die Zuständigkeit der Bürgerbüros erstreckt sich jeweils auf alle amtsangehörigen Gemeinden.

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    Fax: 04661 601-151

    Version

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    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

    Verlust beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    ePA, elektronischer Personalausweis, PA, Personalausweis Verlust, Verlust, Personalausweis verloren, neuer Personalausweis, Meldung, Anzeige Verlust Ausweis, Perso, Anzeigen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

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