• Siebeneichen (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Personalausweis Meldung wegen Verlust

Verlust des eigenen Personalausweises melden

Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

Beschreibung

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Ansprechpartner

Bürgerservice

Adresse

Hausanschrift

Amtsplatz 1

21514 Büchen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Allgemeine Verwaltung: Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Bürgerservice Büchen Montag und Donnerstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 18:30 Uhr   Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: 04155 8009-232

Telefon Festnetz: 04155 8009-235

Telefon Festnetz: 04155 8009-233

Telefon Festnetz: 04155 8009-253

Fax: 04155 8009999

E-Mail: buergerservice@amt-buechen.de

Formulare

Abholungsvollmacht Personalausweis
Hinweis Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular zunächst lokal speichern müssen, bevor Sie es per Sendebutton an uns senden können!:
Einverständniserklärung Ausweis Minderjährige
Hinweis Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular zunächst lokal speichern müssen, bevor Sie es per Sendebutton an uns senden können!:

Version

Technisch erstellt am 31.08.2021

Technisch geändert am 13.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

Verlust beim Bürgeramt melden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
  • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
  • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

  • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
  • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
  • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

Fristen

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

PA, Anzeigen, Anzeige Verlust Ausweis, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Meldung, Verlust, Personalausweis Verlust, ePA, Perso, Personalausweis verloren

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020