Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

    Hinweise für Kiel: Onlinefunktion, Synonyme, Allzuständigkeit, Gebühren, ...

    In Kiel können Sie sich an folgende Stellen des Stadtamts wenden: 

    • Rathaus
    • Stadtteilbürgerämter

    Den Verlust können Sie im Rathaus ohne Termin anzeigen. Wenn Sie jedoch ein neues Ausweisdokument beantragen wollen, benötigen Sie dafür einen Termin.

    In Kiel können Sie sich an folgende Stellen des Stadtamts wenden: 

    • Rathaus
    • Stadtteilbürgerämter

    Den Verlust können Sie im Rathaus ohne Termin anzeigen. Wenn Sie jedoch ein neues Ausweisdokument beantragen wollen, benötigen Sie dafür einen Termin.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tiefe Allee 45

    24149 Kiel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)   Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    Fax: +49 431 901-64479

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reichenberger Allee 2c

    24146 Kiel

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)   Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.  Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    Fax: +49 431 901-64852

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind (nur) im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Schanze 45

    24159 Kiel

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)   Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde während der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    Fax: +49 431 901-64499

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Skandinaviendamm 299

    24109 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amrumring 2

    24107 Kiel

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin) Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde während der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

    Aktuelles

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarbrückenstraße 147

    24113 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)   Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Bitte buchen Sie Ihren Termin  auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung . Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Info-Hotline)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten

    Aktuelles

    In unsere  Spontansprechstunde täglich (außer mittwochs) von 9 - 12 Uhr können Sie derzeit nur für die folgenden Angelegenheiten kommen: Abgelaufene Ausweisdokumente Reise steht bevor Verlust von Ausweisdokumenten Bitte melden Sie sich bei uns am Empfang. Neu: Früh-Terminsprechstunde täglich 7.30 - 9 Uhr außer mittwochs.  Termine für die Früh-Terminsprechstunde können am Vortag morgens ab 7.30 Uhr für den nächsten Tag (freitags für den folgenden Montag) reserviert werden unter  www.kiel.de/terminvereinbarung . Es gibt Anliegen, für die Sie keinen Termin benötigen (Sofort-Service). Bitte melden Sie sich bei den aufgelisteten Angelegenheiten während der Öffnungszeiten direkt vorne am Tresen. Abgabe der Unterlagen zur  Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung (kiel.de) (falls dies online für Sie nicht möglich ist oder Sie aus dem Ausland zuziehen) Wohnsitz abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen Ausgabe von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen Führungszeugnis beantragen  -  auch online mö glich:  www.fuehrungszeugnis.bund.de/   Sie brauchen dazu die eID-Funktion Ihres Ausweises. Ausstellung von Meldebescheinigung und Aufenthaltsbescheinigung Ausstellung Lebensbescheinigungen für die Rententräger Auszahlung von Begrüßungsgeld, wenn Sie bereits angemeldet sind. Mitteilung der  Steuer-Identifikationsnummer  -  auch online möglich Ausstellung von Untersuchungs-Berechtigungsscheinen für die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Änderung von Personalausweisen und Kfz-Scheinen nach erfolgter Ummeldung Ausgabe von Fischereimarken Neue PIN für die eID setzen Während der Spontansprechstunden (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr) ist mit einem hohen Andrang zu rechnen. Es wird empfohlen, die Schnellschalter-Angelegenheiten außerhalb der Spontansprechstunden wahrzunehmen! Familiensprechstunde: Eltern mit schulpflichtigen Kindern stehen am Dienstag zwischen 14 und 16 Uhr besondere Termine zur Verfügung .  Die Termine können Sie ausschließlich telefonisch unter  0431 901-904  vereinbaren.   Urkundenprüfung : Für alle Anliegen, bei denen eine Überprüfung ausländischer Personenstandsurkunden notwendig ist, buchen Sie bitte über die Telefonnummer 0431/901-904 einen Termin. Bei einer Buchung über das Terminportal können wir eine Bearbeitung leider nicht immer garantieren.

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Standort Rathaus. Gebühren können am Kassenautomaten bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Selbstbedienungsterminal für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften nur im Rathaus vorhanden Den Zugang zum Aufzug erreichen Sie vom Rathausplatz aus.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 16:00 Uhr   Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr   Mittwoch geschlossen   Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr  Freitag 07:30 - 12:00 Uhr  Hinweis: Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Informationen zur Terminvergabe und Stornierung von Terminen)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Fax: +49 431 901-62716

    E-Mail: ema@kiel.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 17.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Hinweise für Kiel: Onlinefunktion, Synonyme, Allzuständigkeit, Gebühren, ...

    Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (nach Zuzug von außerhalb oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.

    Außerdem benötigen Sie ein biometrisches Foto.

    Für den Fall, dass der letzte Ausweis nicht in Kiel ausgestellt wurde, benötigen Sie außerdem entweder ein anderes Ausweispapier mit Foto (zum Beispiel Reisepass) oder eine*n Bürg*in mit eigenem Identitätsnachweis. 

    Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (nach Zuzug von außerhalb oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.

    Außerdem benötigen Sie ein biometrisches Foto.

    Für den Fall, dass der letzte Ausweis nicht in Kiel ausgestellt wurde, benötigen Sie außerdem entweder ein anderes Ausweispapier mit Foto (zum Beispiel Reisepass) oder eine*n Bürg*in mit eigenem Identitätsnachweis. 

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

    Verlust beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Hinweise für Kiel: Onlinefunktion, Synonyme, Allzuständigkeit, Gebühren, ...

    Sollte die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet sein, müssen Sie als erstes den Sperrnotruf informieren. 

    Bundesweite Sperr-Hotline - rund um die Uhr erreichbar: 116 116 (aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49-30-40 50 40 50 - gebührenpflichtig) 

    Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. 

    Bei Verlust durch eine Straftat (zum Beispiel Diebstahl) erstatten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei.

    Sollte die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet sein, müssen Sie als erstes den Sperrnotruf informieren. 

    Bundesweite Sperr-Hotline - rund um die Uhr erreichbar: 116 116 (aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49-30-40 50 40 50 - gebührenpflichtig) 

    Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. 

    Bei Verlust durch eine Straftat (zum Beispiel Diebstahl) erstatten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 01.01.2025

    Stichwörter

    PA, Anzeigen, Anzeige Verlust Ausweis, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Meldung, Verlust, Personalausweis Verlust, ePA, Perso, Personalausweis verloren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020