Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Hinweise für Reinbek: Abmeldung bei der Meldebehörde

    Sie können die Abmeldung online vornehmen oder einen Termin vereinbaren.

    Ansprechpartner

    Stadt Reinbek - Bürgerbüro und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 5-7

    21465 Reinbek

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 040 72750-00

    Fax: 040 72750-379

    E-Mail: Buergerbuero@reinbek.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin im Bürgerbüro online.

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Hinweise für Reinbek: Abmeldung bei der Meldebehörde

    • Die Abmeldung einer Nebenwohnung soll bei der Hauptwohnsitzgemeinde vorgenommen werden. Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass auch im Bürgerbüro vorlegen. Wir leiten die Abmeldung an die Hauptwohnsitzgemeinde weiter. Eine Abmeldung schriftlich, per Fax oder E-Mail ist bei der Hauptwohnsitzgemeinde ebenfalls möglich. Schicken Sie bitte eine formlose schriftliche Mitteilung (bitte das Auszugsdatum nicht vergessen) einschließlich einer gut leserlichen Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. 

    Sie können die Abmeldung online vornehmen oder einen Termin vereinbaren.

    Formulare

    Hinweise für Reinbek: Abmeldung bei der Meldebehörde

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reinbek: Abmeldung bei der Meldebehörde

    Im Regelfall ziehen Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland um und müssen sich nicht mehr abmelden. Gehen Sie einfach zu Ihrer neuen Gemeinde-/Stadtverwaltung und melden sich dort an. Der Wegzug aus Reinbek wird uns dann elektronisch mitgeteilt.

    Vergessen Sie nicht Ihr Fahrzeug um-/abzumelden bzw. Ihren Fahrzeugschein/Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 umschreiben zu lassen.

    Denken Sie auch daran Strom, Wasser und Heizung rechtzeitig zu kündigen, da die Zähler abgelesen werden müssen. Ihre Krankenkasse, Bank, Versicherungen, Ihr Telefonanbieter und der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln warten ebenfalls auf Ihre neue Anschrift. Ggf. sollten Sie einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post AG stellen und Ihre Freunde, Bekannten und Verwandten benachrichtigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de