Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    21509 Glinde

    Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Glinde, Markt

    Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737

    Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF

    S-Bahn: Reinbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 10:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch    07:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr, 15:00 – 19:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Telefonsprechzeit Bürgeramt Montag 08:00 - 10:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 10:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 71002-238(Sachgebietsleitung)

    Fax: +49 40 71002-580

    E-Mail: buergeramt@glinde.de

    Weitere Informationen

    Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/ 

    Version

    Technisch erstellt am 06.06.2013 (von: Pohlmann, Anke)

    Technisch geändert am 31.10.2024 (von: Senff, Tobias)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)