Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Amt Itzehoe-Land - Einwohnermeldeamt

    Aktuelles

    Das Einwohnermeldeamt des Amt Itzehoe-Land verfügt über einen FOTOFIX Fotoautomaten , mit dem vier biometrische Passbilder für 8,00€ erstellt werden können.

    Adresse

    Hausanschrift

    Margarete-Steiff-Weg 3

    25524 Itzehoe

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04821 7388-36

    Telefon Festnetz: 04821 7388-37

    Fax: 04821 7388-35

    E-Mail: ahrens@amtitzehoe-land.de

    E-Mail: bandomir@amtitzehoe-land.de

    Stichwörter

    Antragsunterlagen Führerschein, aus der Kirche austreten, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflichtbefreiung, Befreiung Ausweispflicht, Einwohnermeldeamt, Ferienpass, Fischerei, Fischereiabgabemarke, Fischereiabgabemarken, Fischereischein, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, Fundbüro, Fundsachen, Fundsachen, Fundbüro, Fundstelle, gefunden, gefunden, verloren, keinen Ausweis, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kirche, Kirchenaustritt, Kircheneintritt, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, neuer Personalausweis, Passfoto, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Reisepass, Reisepass für Kinder, Wiederaufnahme in die Kirche

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2019 (von: Kortas, Benjamin)

    Technisch geändert am 23.07.2024 (von: Kortas, Benjamin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)